Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietung Ferienwohnung
Die Ferienobjekte Cliffhanger und Jacaranda befinden sich im alleinigen Eigentum von Roland Strobl, nachfolgend „Vermieter“ genannt. Das Ferienobjekt The Cube befindet sich im Eigentum von Dietmar und Erika Hinz, nachfolgend ebenfalls „Vermieter“ genannt. Mit dem Mieter wird jeweils eine Vereinbarung zur Nutzung des betreffenden Ferienobjekts für einen begrenzten Zeitraum geschlossen. Die Vermietung erfolgt stets auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zusammen mit der Buchungsbestätigung die Grundlage des Mietvertrages („Vertrag“) bilden. Der Vermieter verkauft keine Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen. Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Vermietung des jeweiligen Ferienobjekts.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung des Mieters durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail angenommen hat (siehe Ziffer 3).
Einleitung
Vor Anreise erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung mit genauen Angaben zum Check-in bzw. zur Schlüsselübergabe.
1. Mietzeit
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisezeiten sind verbindlich. Der früheste Check-in ist 15:00 Uhr, sofern nicht individuell anders vereinbart. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr zu räumen. Der Schlüssel wird gegen Vorlage der Buchungsbestätigung und eines Lichtbildausweises übergeben, sofern der vereinbarte Mietpreis vollständig bezahlt ist.
2. Ferienobjekt
2.1 Nutzungszweck: Sofern nicht anders vereinbart, darf das Ferienobjekt ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt werden. Liegen dem Vermieter konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass im Ferienobjekt Handlungen stattfinden, die gegen geltendes Recht oder die öffentliche Ordnung verstoßen, ist er berechtigt, sich – nach vorheriger Ankündigung, außer bei Gefahr im Verzug – Zugang zum Ferienobjekt zu verschaffen. Bestätigen sich die Anhaltspunkte, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und die betreffenden Personen aus dem Ferienobjekt verweisen. Bereits gezahlte Beträge für nicht mehr genutzte Tage werden anteilig zurückerstattet, es sei denn, der Mieter hat die Kündigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2.2 Personenzahl: Das Ferienobjekt darf höchstens von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden; dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Bei Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, die überzähligen Personen zur sofortigen Abreise aufzufordern. Kommt der Mieter dem nicht innerhalb von 12 Stunden nach, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen; alle im Ferienobjekt befindlichen Personen haben es dann unverzüglich zu verlassen. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter durch die Überbelegung kein oder nur ein unerheblicher Nachteil entstanden ist.
2.3 Haustiere und Allergien: In den Ferienobjekten sind Haustiere nicht erlaubt. Der Vermieter kann jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Ferienobjekt zu keiner Zeit Haustiere aufgehalten haben. Der Vermieter kann auch selbst Haustiere haben. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters, die auf diesem Umstand beruhen, es sei denn, ihn trifft daran Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2.4 Lärm: Der Mieter kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Nachbarn, Verkehr oder Ähnlichem ausgesetzt sein. Der Vermieter kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
2.5 Internet: In den Ferienobjekten werden Internetverbindungen als zusätzliche, kostenlose Leistung zur Verfügung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für schlechte Verbindungen, Überlastungen oder Störungen, es sei denn, ihn trifft daran Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Internetnutzung hat unter Einhaltung der geltenden Gesetze zu erfolgen.
2.6 Rauchen: Solange nicht ausdrücklich anders angegeben, ist Rauchen in Innenräumen verboten. Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten für Reinigung und Geruchsbeseitigung pauschal in Höhe von 400 € in Rechnung zu stellen. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.7 Swimmingpool: Die Nutzung des Schwimmbeckens im Objekt Jacaranda ist nicht erlaubt, da dieser ausschließlich dem Vermieter zusteht.
3. Preise und Zahlungen
Alle auf der Internetseite angegebenen Preise sind Endpreise in EUR pro Ferienobjekt pro Woche und enthalten alle zum Buchungszeitpunkt bekannten gesetzlichen Steuern und Abgaben. Werden nach Vertragsschluss neue oder erhöhte gesetzliche Steuern oder Abgaben eingeführt, die der Vermieter zwingend einzuziehen hat, ist er berechtigt, diese zusätzlich zu erheben; er informiert den Mieter hierüber vor Fälligkeit.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Vermieter beim Mieter zustande. Die Buchungsbestätigung enthält die maßgeblichen Zahlungsbedingungen.
3.1 Zahlungsbedingungen: Bei Buchung mehr als 15 Tage vor Anreise: 1. Rate (25 % des Gesamtmietpreises), fällig 4 Tage nach Buchungseingang, per Überweisung oder Kreditkarte; 2. Rate (75 %), fällig bei Anreise, wahlweise bar vor Ort, per Karte oder Überweisung. Bei Buchung 0–15 Tage vor Anreise: 1. Rate (50 %) sofort per Kreditkarte; 2. Rate (50 %) bei Anreise, wahlweise bar, per Karte oder Überweisung. Zahlt der Mieter eine fällige Rate nicht fristgerecht, setzt der Vermieter eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Tagen. Erfolgt auch danach keine Zahlung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten; es gelten die Stornogebühren gemäß Ziffer 5 entsprechend, wobei als Stornierungsdatum der Ablauf der Nachfrist gilt.
3.2 Verbrauchskosten: Bei einem Verbrauch von Wasser oder Strom, der das für vergleichbare Aufenthalte übliche Maß deutlich übersteigt, kann der Vermieter die nachgewiesenen Mehrkosten in Rechnung stellen. Bei Aufenthalten ab 28 Nächten kann der Vermieter zusätzlich zur Miete pauschale Kosten für Wasser, Strom und Internet vereinbaren; die Höhe wird vor Vertragsschluss mitgeteilt.
4. Preiserhöhungen
Liegt der Anreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, ist der Vermieter berechtigt, den Mietpreis proportional zu erhöhen, soweit sich gesetzliche Steuern oder Abgaben nach Vertragsschluss erhöhen oder neu eingeführt werden. Innerhalb der letzten 4 Monate vor Anreise sind Preiserhöhungen ausgeschlossen, außer soweit sie eine bloße Weitergabe gesetzlich neu eingeführter oder erhöhter, vom Vermieter zwingend abzuführender Steuern oder Abgaben darstellen.
5. Stornierung und Änderungen durch den Mieter
5.1 Eine Stornierung ist in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
5.2 Bei Stornierung fallen folgende Stornogebühren an, bezogen auf den vereinbarten Gesamtmietpreis (die Endreinigungsgebühr gemäß Ziffer 6 wird stets vollständig zurückerstattet):
- Kostenfrei: Stornierung innerhalb von 48 Stunden nach Buchung, sofern der Check-in noch mindestens 28 Tage entfernt ist.
- Mehr als 60 Tage vor Check-in: 10 %
- 59–30 Tage vor Check-in: 50 %
- 29–14 Tage vor Check-in: 80 %
- Weniger als 14 Tage vor Check-in oder Nichtanreise: 100 %
5.3 Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, insbesondere weil das Ferienobjekt anderweitig vermietet werden konnte; die Stornogebühr wird in diesem Fall entsprechend reduziert.
5.4 Der Mieter kann jederzeit einen Ersatzgast benennen, der zu den ursprünglichen Bedingungen anreist; in diesem Fall entfällt die Stornogebühr.
5.5 Ist dem Mieter die Anreise aufgrund eines behördlich angeordneten Reise- oder Beherbergungsverbots für den gebuchten Zeitraum und das Zielgebiet nachweislich unmöglich, erfolgt die Stornierung kostenfrei.
5.6 Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Endreinigung
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und gründlich gereinigt zu hinterlassen, insbesondere Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen, Grill und sanitäre Einrichtungen. Die Gebühr für die Endreinigung beträgt pauschal 50 € und wird mit der Buchung fällig; sie entbindet den Mieter nicht von Abwasch, dem Ausräumen der Spülmaschine und des Kühlschranks, der Reinigung des Backofens und der Entsorgung von Müll. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann der Vermieter die nachgewiesenen Mehrkosten für die zusätzlich erforderliche Reinigung in Rechnung stellen.
7. Schäden
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Ferienobjekt sorgsam zu behandeln und im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden am Ferienobjekt und/oder Inventar, die während des Aufenthalts entstehen – unabhängig davon, ob sie vom Mieter selbst oder von Personen verursacht wurden, denen der Mieter Zugang zum Ferienobjekt gewährt hat. Schäden sind über ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Schadensformular unverzüglich zu melden. Der Vermieter kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel auf Schäden und Reinigungszustand.
8. Mängel, Reklamation und Behebung von Mängeln
Das Ferienobjekt wird dem Mieter mangelfrei übergeben. Der Mieter wird gebeten, bei Ankunft festgestellte Reinigungsmängel, Schäden oder sonstige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. nach Feststellung eines später auftretenden Mangels, dem Vermieter oder dessen Vertreter zu melden (info@canarianhorizons.com). Eine verspätete Meldung führt nicht zum vollständigen Ausschluss der Mängelrechte des Mieters, kann aber bei der Bemessung eines etwaigen Anspruchs angemessen berücksichtigt werden, insbesondere soweit dem Vermieter durch die verspätete Meldung eine Behebung des Mangels unmöglich gemacht oder erheblich erschwert wurde.
Der Mieter ist verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen. Der Vermieter ist berechtigt, gemeldete Mängel zu beheben oder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzferienobjekt anzubieten; der Mieter hat hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Reist der Mieter ohne vorherige Abstimmung mit dem Vermieter vorzeitig ab, geschieht dies auf eigene Kosten und eigenes Risiko; Ansprüche auf Rückerstattung oder Minderung bestehen in diesem Fall nur, soweit der Mieter dem Vermieter zuvor Gelegenheit zur Mängelbeseitigung oder zum Angebot eines Ersatzobjekts gegeben und der Vermieter diese nicht genutzt hat.
Wird eine Reklamation während der Mietzeit nicht zufriedenstellend gelöst, ist sie dem Vermieter spätestens 14 Tage nach Ende der Mietzeit in Textform mitzuteilen.
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung für mittelbare Schäden und entgangene Urlaubsfreude ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt spanisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Santa Cruz de Tenerife. Ist der Mieter Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen dieses Staates unberührt. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten insoweit die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung); ein solcher Verbraucher kann den Vermieter auch an seinem eigenen Wohnsitz verklagen, und der Vermieter kann Ansprüche gegen ihn nur in dessen Wohnsitzstaat geltend machen.
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht die OS-Plattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran derzeit nicht teil.
10. Höhere Gewalt
10.1 Ist der Vermieter aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Grenzschließungen, Streiks) daran gehindert, den Vertrag zu erfüllen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.
10.2 Ist dem Mieter die Anreise aus denselben in Ziffer 10.1 genannten Gründen nachweislich unmöglich, gilt Ziffer 5.5 entsprechend.
10.3 Der Vermieter haftet nicht für veränderte Umstände, die nicht mit dem Ferienobjekt zusammenhängen, einschließlich Bauarbeiten in der Nähe, Stromausfällen, geänderten Öffnungszeiten oder Wetterbedingungen.
10.4 Der Vermieter haftet nicht für Insektenbefall im Ferienobjekt oder auf dem Grundstück sowie nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Mieters, es sei denn, den Vermieter trifft daran Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
11. Übrige Informationen
11.1 Diese Vereinbarung unterliegt nicht den Regeln über das Verbraucherwiderrufsrecht, da es sich um einen Beherbergungsvertrag mit festgelegtem Zeitraum handelt (Art. 103 Buchstabe l) des spanischen Verbraucherschutzgesetzes, Texto Refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios).
11.2 Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen hat, die in einem oder mehreren Bereichen von diesen Geschäftsbedingungen abweicht, setzt dies nicht die übrigen Bestimmungen außer Kraft.
11.3 Die Vermietung der Ferienobjekte unterliegt der Verfügbarkeit.
11.4 Der Vermieter übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.
11.5 Alle Angaben auf der Internetseite hat der Vermieter so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben vorkommen.
Stand: August 2026
